Verordnung

Ergotherapie ist ein medizinisch verordnetes Heilmittel.

Für die ergotherapeutische Behandlung ist die Heilmittelverordnung Nr. 18 in grün, Maßnahmen der Ergotherapie, notwendig.

Die Heilmittelverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.

Gerne beraten wir Sie über Behandlungsmöglichkeiten und klären einen möglichen Behandlungsbedarf bei Unklarheit ab. Die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit einer Behandlung trifft der Arzt.

 

Hausbesuche

Sie können nicht zu uns kommen, benötigen aber Ergotherapie?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause!

Über die Notwendigkeit eines Hausbesuches entscheidet der Arzt und vermerkt dies gegebenenfalls auf Ihrer Heilmittelverordnung.

 

Haben Sie Fragen – sprechen Sie uns an!